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Zuverlässige Schneeräumung für Liegenschaften oder Unternehmen
Sichere Wege und Flächen auch bei Schnee und Eis: Unser professioneller Winterdienst sorgt für zuverlässige Schneeräumung, Streudienst und Glatteisbeseitigung – für Privatpersonen, Unternehmen und Verwaltungen.
Schnee und Glätte stellen im Winter nicht nur ein Sicherheitsrisiko dar, sondern auch eine gesetzliche Verantwortung. Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, Wege und Zufahrten sicher begehbar zu halten. Unser Winterdienst übernimmt diese Pflichten zuverlässig und entlastet Sie spürbar – mit planbaren, dokumentierten und professionellen Einsätzen. So schützen Sie nicht nur Passantinnen und Passanten, sondern auch den Wert Ihrer Liegenschaft.
Jetzt Ihren Vorplatz räumen
Verlässlichkeit, Qualität und Transparenz stehen bei uns im Zentrum. Als erfahrenes Dienstleistungsunternehmen setzen wir auf planbare Prozesse, geschulte Mitarbeitende und eine klare Kommunikation. Unsere Winterdienstleistungen sind nicht nur flexibel kombinierbar, sondern auch langfristig ausgerichtet – ideal für Eigentümerinnen, Verwaltungen und Unternehmen mit hohen Ansprüchen. Mit Shine Green haben Sie eine verantwortungsbewusste, lösungsorientierte Partnerin an Ihrer Seite.
Bereit für eine sichere Wintersaison?
Eigentümerinnen und Eigentümer sind laut schweizerischem Obligationenrecht (Art. 58 OR) für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Auch wenn ein externer Dienstleister beauftragt wird, bleibt die Verantwortung grundsätzlich beim Eigentum.
Ja, das ist möglich – beispielsweise durch Regelungen im Mietvertrag. Trotzdem bleibt die Eigentümerin bzw. der Eigentümer haftbar, insbesondere für gemeinschaftlich genutzte Flächen.
In der Regel besteht die Pflicht zur Schneeräumung und Glatteisbeseitigung werktags ab 7:00 Uhr und an Wochenenden ab 8:00 Uhr bis etwa 21:00 Uhr. Bei Bedarf sind auch mehrmalige Einsätze pro Tag erforderlich.
Auf Gehwegen gilt es, einen mindestens 80 cm breiten Streifen freizuhalten, damit zwei Personen problemlos aneinander vorbeigehen können. In Bereichen mit erhöhtem Fussverkehr kann ein vollständiges Freiräumen notwendig sein.
Der geräumte Schnee darf nicht auf öffentliche Wege oder Nachbargrundstücke geschoben werden. Er sollte auf dem eigenen Grundstück abgelagert werden, sofern keine spezielle Vereinbarung besteht.
Ja. Auch diese Gefahrenquellen fallen unter die Werkeigentümerhaftung. Vorbeugende Massnahmen wie Schneefanggitter oder das regelmässige Entfernen von Eiszapfen sind empfehlenswert.
Streusalz ist grundsätzlich erlaubt und sehr effektiv zur Glatteisbeseitigung. Allerdings kann es Umweltschäden verursachen, etwa durch Versalzung von Böden und Korrosion an Belägen oder Pflanzen. Deshalb setzen wir Streumittel sorgfältig und gezielt ein.
Wir verfügen über einen Bereitschaftsdienst mit flexiblen Einsatzzeiten. Bei plötzlichem Schneefall sind unsere Teams kurzfristig einsatzbereit, um Ihre Flächen sicher zu machen.
Wir betreuen private Wohnliegenschaften, Gewerbeobjekte, Verwaltungsflächen sowie kombinierte Anlagen. Unser Winterdienst ist skalierbar und individuell anpassbar.